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- AGB -

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für meine Arbeiten als Designerin

 

Maria Kaszas

(Freya Rue York, Design und Bücher)

Henrik-Ibsen-Str. 1

18106 Rostock

mariakaszas@web.de

https://www.freya-rue-york-buecher-und-design.com


 

1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign Leistungen zwischen der Grafikdesignerin Maria Kaszas, Pseudonym Freya Rue York, (nachfolgend Grafikdesignerin genannt) und dem Auftraggeber ausschließlich. (gemeint sind hier sowohl Auftraggeber und Auftraggeberinnen, wobei hier wegen der flüssigeren Lesbarkeit nachfolgend „Auftraggeber“ geschrieben wird) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder, von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abweichende Bedingungen enthalten.

    2. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Grafikdesignerin in Kenntnis entgegenstehender oder, von den hier aufgeführten Bedingungen, abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

    3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin gültig.

    4. Die Geschäftsbedingungen sind gültig und vereinbart, wenn der Auftraggeber Ihnen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht. Zugang erhält der Auftraggeber über die oben aufgeführte Webseite der Designerin, sowie per E-Mail bei Abfrage eines Angebotes.

    5. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

       

2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1. Jeder der Grafikdesignerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Der Auftrag beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

    2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen der Designerin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. In einem solchen Fall gelten die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

    3. Ohne Zustimmung der Grafikdesignerin dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.Wurde bis zum Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 noch kein eindeutiger fester Betrag für die Vergütung festgelegt, wird der Mittelwert der von der Grafikdesignerin angegebenen Preisspanne als Betrag der Vergütung festgesetzt.

    4. Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Es ist dem Auftraggeber ausschließlich gestattet den Auftrag für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungsumfang zu verwenden.

    5. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung und Einwilligung der Grafikdesignerin.

    6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

    7. Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Grafikdesignerin. Wurden für weitere Nutzungen des Designproduktes keine Vereinbarungen getroffen, ist dies bei weiteren gewollten Nutzungen, vom Auftraggeber nachzuholen und ein Folgeauftrag oder eine Vertragsergänzung mit der Grafikdesignerin zu besprechen.

    8. Über den Umfang der Nutzung steht der Grafikdesignerin ein Auskunftsanspruch zu.

    9. Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

    10. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

    11. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

    12. Ist der Vertragsgegenstand ein Buchcover (E-Book, Taschenbuch oder Hardcover) verpflichtet der Auftraggeber sich – im Falle einer Veröffentlichung – im Impressum des Buches (oder an geeigneter Stelle) folgendes Copyright zu vermerken:

      © Cover- und Umschlaggestaltung:

      Freya Rue York – www.freya-rue-york-buecher-und-design.com


 

3 Vergütung und Ausfallhonorar

    1. Entwürfe und Reinzeichnung, sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes, bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet die Grafikdesignerin eine angemessene Vergütung. Die Vergütungen sind Nettobeträge. Der Betrag der Vergütung und alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

    2. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

    3. Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Grafikdesignerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.

    4. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Eine unentgeltliche Tätigkeit, besonders die kostenfreie Erstellung/Schaffung von Entwürfen, ist in diesem Berufsfeld nicht üblich und wird ebenfalls als Leistung vergütet.

    5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

    6. Wenn eine Buchung / ein Auftrag kurzfristig abgesagt wird, ist ein Ausfallhonorar zu zahlen (50% bei einer Absage bis zu einer Woche vor Buchungsbeginn, 75% bei einer Absage unter einer Woche vor Buchungsbeginn). Unter „Buchungsbeginn“ versteht sich hier das Datum der Auslieferung, der bei der Auftragserteilung gewünschten Leistung, an den Auftraggeber.

4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

    1. Die Vergütung ist vor Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 50% nach Fertigstellung der Arbeiten, vor Ablieferung den Auftraggeber.

    2. Erst nach Erhalt der vereinbarten Vergütung/Abschlagszahlung, wird die Grafikdesignerin tätig. Es gilt die Zahlung der Vergütung, der von der Grafikdesignerin ausgestellten Rechnung, an den Auftraggeber.

    3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

    4. Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.


 


 


 

5 Sonderleistungen, Neben-und Reisekosten

    1. Die angebotenen Gestaltungsarbeiten der Grafikdesignerin beinhalten, neben der Anfertigung von bis zu zwei Entwürfen, zwei Korrektur-, bzw. Änderungsdurchläufe. Jeder weitere Entwurf, bzw. Änderungsdurchlauf, wird als Sonderleistung behandelt und nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

    2. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

    3. Die Grafikdesignerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Grafikdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.

    4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Grafikdesignerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

    5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6 Eigentum an Entwürfen, Daten und deren Versendung

    1. An den Arbeiten der Grafikdesignerin werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

    2. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Grafikdesignerin zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu erstatten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

    3. Auch die, in Erfüllung des Vertrages entstehenden, Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Grafikdesignerin dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung verändert werden.

    4. Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


 

7 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

    1. Vor Produktionsbeginn, bzw. vor Veröffentlichung/ Ausführung der Vervielfältigung in digitalen Medien, sind der Grafikdesignerin Korrekturmuster vorzulegen.

    2. Die Produktionsüberwachung durch die Grafikdesignerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Grafikdesignerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Weisungen zu erteilen.

    3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Grafikdesignerin unentgeltlich mindestens ein Belegexemplar. Die Grafikdesignein ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

 

8 Haftung

    1. Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

    2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Grafikdesignerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

    3. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.

    4. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

    5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

    6. Soweit die Grafikdesignerin auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Grafikdesignerin nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

    7. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Webseite. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

    8. Bei Fotoshootings geht die Grafikdesignerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

    9. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Grafikdesignerin nicht ausgeschlossen.

    10. Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Grafikdesignerin für die Gestaltung des Auftrags durch den Auftraggeber Bildmaterial von www.shutterstock.com und www.freepik.com . Von der Grafikdesignerin wird diesbezüglich die einfache Standardlizenz für die kommerzielle Nutzung der Anbieter Shutterstock und Freepik für sich eingekauft. Zur Einhaltung der Bestimmungen der Shutterstock und Freepik Standardlizenz ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung der Shutterstock Standardlizenz. Digitale- und Print-Medien  ohne gewerblichen Weiterverkauf laufen unter der Standartlizenz.

    11. Im Angebot der Stockanbieter gibt es für bestimmte Bildnutzungsbedingungen, wie z.B. bei der Gestaltung für den gewerblichen Weiterverkauf T-Shirts, Templates, Merch zum Kauf, und einer bestimmten Auflagenhöhe (ab 500 000 Stück), die Pflicht erweiterte Bildlizenzen zu erwerben.  Https.//www.shutterstock.com/de/license     Der Auftraggeber ist verpflichtet sich im Vorfeld über die Lizenz Bedingungen zu informieren und dem Grafikdesigner mitzuteilen, wenn erweiterte Lizenzen erworben werden müssen. Der Grafikdesigner haftet nicht, wenn der Auftraggeber falsche Angaben macht und oder die Nutzungsbedingungen nicht einhält.

 

9 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit für die Grafikdesignerin. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

    2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Grafikdesignerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Grafikdesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

    3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Grafikdesignerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10 Vertragsauflösung

    1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Grafikdesignerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 15 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.


 

11 Verwertungsgesellschaften

    1. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Auftragnehmerrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

    2. Der Auftraggeberverpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Grafikdesignerin verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Grafikdesignerin gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

12 Zustandekommen eines Vertrags über den Premade Cover Shop

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

    1. Die Präsentation der Waren im Cover-Shop oder der Galerie, stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden/Auftraggeber, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

    2. Bei Eingang einer Bestellung im Shop/Galerie gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die im Shop/Galerie vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

    3. 1) Auswahl der gewünschten Ware
      2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „In den Warenkorb“
      3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
      4) Betätigung des Buttons „Zur Kasse“
      5) Anmeldung im Shop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
      6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
      7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“

    4. Alternativ kann, sollte die Shopfunktion der Webseite nicht aktiv sein, eine Bestellung über das Kontaktformular vom Auftraggeber an die Grafikdesignerin geschickt werden. Die Grafikdesignerin beantwortet diese Anfrage per E-Mail mit einem Vertragstext, die Übermittlung der AGB und die Rechnung des angebotenen Premade Covers.

    5. Der Auftraggeber kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung im Shop durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Auftraggebers erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir das Angebot an.

13 Lieferung der Produkte und Zahlungsbedingungen

    1. Die Versendung der Ware erfolgt nach Vorkasse (Überweisung) oder Direktzahlung per Paypal, Klarna oder andere digitale Zahlungsanbieter.

    2. Die finalen Dateien der über den Shop erworbenen Cover werden nach Zahlungseingang per E-Mail versendet, in der Regel innerhalb von 3-5Werktagen.

    3. Auftragsarbeiten werden nach Zahlungseingang innerhalb von 3-5 Werktagen versendet. Je nach Größe und Dateiformat werden die Dateien entweder per E-Mail versandt oder über einen anderen Datentransferanbieter ( z.B. Dropbox) an den Auftraggeber übergeben.

    4. Kann ein Cover nicht ausgeliefert werden, wird der Kunde umgehend benachrichtigt.

14 Datenschutz

    1. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, die vom Kunden angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

    2. Die Grafikdesignerin verwendet die Daten ausschliesslich für Geschäftsbeziehungen zum Kunden. Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.

15 Widerrufsrecht

    1. Sie haben als Auftraggeber/Kunde folgendes Widerrufsrecht:
      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Bestellbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

      Maria Kaszas

      Henrik-Ibsen-Str. 1

      18106 Rostock

      mariakaszas@web.de

    2. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Cover und andere Design-Dienstleistungen, die bereits auf Wunsch des Kunden angepasst und/oder versendet wurden.


 

16 Widerrufsfolgen

    1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.


 

17 Schlussbestimmungen

    1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Grafikdesignerin als Gerichtsstand vereinbart.

    2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.


 

Stand 03/2021

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